Linksradikale und ihr Verständnis von Recht und Rechtsstaat

 

Jutta Ditfurth spricht von 'Täter', nicht von 'mutmasslichem Täter'.
Vorverurteilungen sind Linken doch sonst immer ein Gräuel...


Unschuldsvermutung ist der Dame anscheinend fremd. 
Wehe, wenn solche Leute an die Macht kommen würden...


Treffer!


Kommentare

  1. "Also, nehmen wir mal an, ich bin Links und wir kennen uns nicht, ich aber behaupte, du hast mir nen zahn ausgeschlagen und dann bekomme ich Schmerzensgeld von dir, weil ich Opfer bin und dir als Täterin wird nicht geglaubt? Habe ich das so richtig verstanden?" (Twitterkommentar)

    AntwortenLöschen
  2. "Artikel 48 - Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
    (1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig. (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet." (Twitterkommentar)

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen