"Also, nehmen wir mal an, ich bin Links und wir kennen uns nicht, ich aber behaupte, du hast mir nen zahn ausgeschlagen und dann bekomme ich Schmerzensgeld von dir, weil ich Opfer bin und dir als Täterin wird nicht geglaubt? Habe ich das so richtig verstanden?" (Twitterkommentar)
"Artikel 48 - Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte (1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig. (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet." (Twitterkommentar)
"Also, nehmen wir mal an, ich bin Links und wir kennen uns nicht, ich aber behaupte, du hast mir nen zahn ausgeschlagen und dann bekomme ich Schmerzensgeld von dir, weil ich Opfer bin und dir als Täterin wird nicht geglaubt? Habe ich das so richtig verstanden?" (Twitterkommentar)
AntwortenLöschen"Artikel 48 - Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
AntwortenLöschen(1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig. (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet." (Twitterkommentar)